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   OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 7 U 186/05   

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https://dejure.org/2006,6920
OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 7 U 186/05 (https://dejure.org/2006,6920)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.05.2006 - 7 U 186/05 (https://dejure.org/2006,6920)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 7 U 186/05 (https://dejure.org/2006,6920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erbbaurechtsvertrag: Auslegung einer Klausel über die Anpassung des Erbbauzinses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Bodenwerts für die Änderung des Erbbauzinses ist bei zu Wohnzwecken genutzten Erbbaurechten; Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem Erbbauvertrag trotz fehlender Genehmigung nach § 3 des Währungsgesetzes; Erwerb des Erbbaurecht in der ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; ErbbRVO § 9 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; ErbbRVO § 9 a
    Auslegung der Anpassungsklausel eines Erbbaurechtsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbbaurecht - Anpassung des Erbbauzinses bei unklarer Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erbbaurecht: Anpassung des Erbbauzinses nach Änderung des Preisindexes? (IMR 2006, 93)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1593
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1982 - V ZR 31/81

    Rechtmäßigkeit der Erhöhung eines Erbbauzinses - Haftung für das Risiko einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 7 U 186/05
    c) Dieser Berechnung steht nicht die ständige Rechtsprechung zum Erhöhungsmaßstab nach § 9 a ErbbRVO entgegen, derzufolge die eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse der billigen Vertragsanpassung gem. §§ 315, 316 BGB entspricht und die wirtschaftliche Entwicklung einerseits durch die Lebenshaltungskosten, ermittelt durch die Lebenshaltungskosten eines 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen, andererseits durch die Einkommenssituation, dargestellt durch die Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie sowie die Bruttoverdienste der Angestellten in Industrie und Handel, geprägt wird (vgl. dazu BGHZ 75, 279, 283, BGH NJW 1982, 2382, 2383).

    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, sowohl dem Erbbauberechtigten günstige als auch ihm ungünstige Entwicklungen des Bodenwerts seien bei der Billigkeitsprüfung für die Abänderung des Erbbauzinses unberücksichtigt zu lassen (vgl. nur BGH NJW 1982, 2382, 2384 m. w. N. aus der Literatur sowie die Nachweise im landgerichtlichen Urteil).

  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 237/77

    Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn des § 9a Abs. 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 7 U 186/05
    c) Dieser Berechnung steht nicht die ständige Rechtsprechung zum Erhöhungsmaßstab nach § 9 a ErbbRVO entgegen, derzufolge die eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse der billigen Vertragsanpassung gem. §§ 315, 316 BGB entspricht und die wirtschaftliche Entwicklung einerseits durch die Lebenshaltungskosten, ermittelt durch die Lebenshaltungskosten eines 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen, andererseits durch die Einkommenssituation, dargestellt durch die Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie sowie die Bruttoverdienste der Angestellten in Industrie und Handel, geprägt wird (vgl. dazu BGHZ 75, 279, 283, BGH NJW 1982, 2382, 2383).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 5 U 118/13

    Anpassung eines vertraglich vereinbarten Erbbauzinses; Kauf eines sich auf

    Zudem ist zu bedenken, dass die Beklagte sich im Rahmen des dann anwendbaren § 9a ErbbRG grundsätzlich gerade nicht auf eine Grundstückswertminderung hätte berufen können, wenn zu Wohnzwecken ein Bauwerk errichtet worden wäre (vgl. BGH NJW 1979, 1546, 1547; NJW 1982, 2382, 2384; NJW 1993, 52; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1593, 1594; BeckOK-Maaß BGB (Stand 01.11.2013) § 9a ErbbauRG Rdn. 11; MüKo - v. Oefele/Heinemann a.a.O. § 9a ErbbauRG Rdn. 12; Staudinger-Rapp BGB (2009) § 9a ErbbauRG Rdn. 8; a.A. v. Hoyningen-Huene NJW 1979, 1547, 1548; Uibel NJW 1983, 211; Palandt-Bassenge a.a.O. § 9a Rdn. 5; Soergel-Stürner a.a.O. § 9a ErbbauVO Rdn. 9).
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